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E-Health in Deutschland: Wo stehen wir, wo wollen wir hin?

Nach diversen Verzögerungen beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur hat Hermann Gröhe (CDU), Bundesgesundheitsminister im Kabinett Merkel III, Nägel mit Köpfen gemacht. Sein E-Health-Gesetz beschreibt nicht nur technische Meilensteine, sondern droht mit Sanktionen. Kommt bald eine Neuauflage des Regelwerks?


Schon im Jahr 2004 wurden mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wichtige Grundlagen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der Telematikinfrastruktur gelegt. Über Jahre hinweg gingen die Projekte aber kaum voran. Ärzteverbände kritisierten entsprechende Projekte scharf. Was ist zu tun?

„Ein fester politischer Wille, eine übergreifende Strategie, begleitet durch ein Kommunikationskonzept scheinen notwendig zu sein“, schreibt Pascal Nohl-Deryk von der Ruhr-Universität Bochum. Zusammen mit Kollegen hat er 18 Experten interviewt. Nohl-Deryk weiter: „Gesetzgeberisch können verbindliche Vorgaben, Fristen und Sanktionen für die Selbstverwaltung hilfreich sein, gleichzeitig sollten Anwender früh mit in die Entwicklung eingezogen werden und positive Anreize zur Nutzung digitaler Lösungen geschaffen werden.“

E-Health-Gesetz: Pflichten und Sanktionen

Mit ähnlichen Überlegungen arbeiten Politiker schon seit Jahren. Am 1. Januar 2016 trat das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz E-Health-Gesetz, in Kraft. Es legt nicht nur wichtige Meilensteine fest. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband als Gesellschafter der gematik GmbH drohen empfindliche Haushaltskürzungen, sollten sie bestimmte Fristen nicht einhalten. Ein Überblick:

Stammdaten

Nach Feldstudien ab 2016 mit mehr als 500 Leistungserbringern wird das Versichertenstammdatenmanagement immer weiter ausgebaut. Bis 2018 müssen alle Ärzte Teil dieser IT-Infrastruktur sein. Sie prüfen beim Einlesen der eGK nicht nur, ob aktuell eine Kassenmitgliedschaft besteht. Vielmehr dürfen sie Korrekturen an Teilen des Stammdatensatzes vornehmen.

Arzneimitteltherapie

Seit 1. Oktober 2016 haben Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel in Dauertherapie benötigen, Anspruch auf einen Medikationsplan. Ärzte tragen federführend alle Informationen über Rx-Präparate ein, während Apotheker das Dokument gegebenenfalls um OTCs ergänzen. Handelte es sich anfangs noch um Ausdrucke, soll ab 2018 die eGK einen digitalen Dialog zwischen Heilberuflern ermöglichen.

Videosprechstunde

Ärzte können seit Mitte 2017 bei bestimmten Indikationen Videosprechstunden zur Verlaufskontrolle anbieten. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung berichtet, wurden bis Januar 2018 Systeme von sechs Dienstleistern zertifiziert.

Notfalldaten

Ab 2018 werden Versicherten die Möglichkeit bekommen, ihre Notfalldaten auf der eGK einzutragen. Dazu gehören Allergien, Medikationen, aber auch wichtige Diagnosen.

Elektronische Patientenakte

Wichtige Dokumente, etwa Arztbriefe, Medikationspläne oder Notfalldatensätze, landen ab 2019 in der ePatientenakte, falls Versicherte Ärzten per eGK den Zugriff gewähren. Mediziner müssen sich mit ihrem eArztausweis authentifizieren.

Elektronisches Postfach

Ebenfalls ab 2019 fordert der Gesetzgeber, dass Patienten unabhängig vom Besuch ihrer Arztpraxis oder ihrer Apotheke die Möglichkeit bekommen, ihre Daten einzusehen. Weitere Eintragungen, etwa zur Ernährung oder zu OTC, sollen Patienten dann selbst durchführen.

Schnittstelle für Innovationen

Deutschlands Infrastruktur will sich sinnvollen Tools von Drittanbietern außerhalb des gematik-Konsortiums nicht verschließen. Neue Anwendungen sollen aber nur von Gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert werden, falls sie Vorgaben des sogenannten Interoperabilitätsverzeichnisses erfüllen. Das heißt, sie müssen hinsichtlich ihrer Schnittstellen Standards einhalten.

Kommt bald das zweite E-Health-Gesetz?

Beim Fachkongress eHealth.NRW im September 2017 erläuterte Stefan Bales, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), wie sich sein Haus die weitere Entwicklung vorstellt. Er rechne in der neuen Legislaturperiode mit einem zweiten E-Health-Gesetz, sagte der Referent. Inhaltlich gehe es darum, die elektronische Patientenakte (ePA) und mindestens zwei weitere Anwendungen umzusetzen. Ärzte und Apotheker sollten außerdem Kosten, die sie aufgrund von Investitionen hätten, erstattet werden. Details nannte der Experte aber nicht.

Veröffentlicht: 6. Februar 2018 // antwerpes


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